Die Ombudschaft MV

arbeitet gemäß §9a SGB VIII sowie §6 des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes MV als Beratungs- und Beschwerdestelle der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Die Beratung deckt alle Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §2 SGB VIII ab und umfasst verschiedenste Formen der Unterstützung. Ratsuchende, die einen Konflikt mit einem örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder einem freien Kinder- und Jugendhilfeträger haben, können Sie an uns weitervermitteln.

Wie können wir uns gegenseitig unterstützen?

Die Ombudschaft MV bietet unabhängige und kostenfreie Unterstützung bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Angebot umfasst Beratung, Begleitung zu Gesprächen sowie Schulungs-, Vernetzungs- und Austauschangebote für Ratsuchende und Fachkräfte.

Wissenstransfer

Wir wollen den Austausch zwischen Fachkräften fördern und einen Raum für kollegialen Austausch und Vernetzung schaffen, um die Arbeit kontinuierlich zu verbessern und somit die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch nachhaltiger zu schützen.

Beratung und Informationen

Wir beraten und informieren ratsuchende Personen, die ein Konflikt mit der Kinder- und Jugendhilfe haben.

Netzwerk und Austausch

Gern gehen wir mit Ihnen in den Austausch zur Vernetzungsarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitskreisen und vielem mehr.

Was bedeutet
ombudschaftliche Beratung?

Wir, die Ombudschaft MV sind ein unabhängiges Projekt, welches vom Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert wird. Wir arbeiten unparteiisch, weisungsungebunden und kostenfrei. Unser Aufgabenspektrum umfasst § 2 SGBVIII, der Zuständigkeitsbereich ist das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Fragen und Antworten

Kann auch ich mich an die Ombudschaft wenden?

Ja, wir beraten auch Fachkräfte der Sozialen Arbeit, wenn ein Konflikt mit der Kinder- und Jugendhilfe auftritt.

Gibt es Fortbildungsangebote in der Ombudschaft?

Ja. Unser erstes Angebot „§41 SGB VIII – Hilfen für junge Volljährige“ fand statt und die nächsten Fortbildungstermine sind bereits in Arbeit. Diese lassen sich dann auf unserer Homepage finden.

Kann ich mich anonym an die Ombudschaft wenden?

Ja, wir von der Ombudschaft beraten auf Wunsch auch anonym.

Kann sich die Ombudschaft in meiner Institution vorstellen?

Wir sind sehr daran interessiert, soviele Einrichtungen und Träger wie möglich kennenzulernen und in den Austausch zu kommen. Wenn der Wunsch besteht, kommen wir gerne persönlich vorbei, stellen die Ombudschaft vor und kommen ins Gespräch.

Wie erreichen Sie uns?

Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren. Die Räumlichkeiten unserer Beratungsstelle befinden sich in Neubrandenburg, gerne können Sie auch nach Terminabsprache persönlich vorbeikommen. Alternativ können wir ein Austauschgespräch auch per Videoanruf vereinbaren.

Besuch Sie uns vor Ort:

Turmstraße 29
17033 Neubrandenburg

Rufen Sie uns an:

Ricarda Laukat: 0395 77822720
Nadine Krutki: 0395 77822721

Schreib Sie uns:

per Mail oder im Kontaktformular
info@ombudschaft-mv.de

Erfahren Sie mehr über unsere tägliche Arbeit!

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