Wie können wir Sie unterstützen?

Kinder verdienen es, in einer sicheren und respektvollen Umgebung aufzuwachsen – sei es zuhause oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Manchmal entstehen dabei Fragen, Unsicherheiten oder Konflikte, die schwer zu lösen sind. Hier kommt die Ombudschaft MV zum Einsatz.

Die Ombudschaft MV ist Ihr unabhängiger Anlaufpunkt, wenn es um die Rechte von Familien geht. Wir unterstützen vertrauensvoll, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte oder die Ihrer Kinder in der Kinder- und Jugendhilfe nicht ausreichend gewahrt werden. Wir können Sie unterstützen, in dem wir …

… Sie beraten und informieren

… Ihnen
Ansprechpartner vermitteln

… Sie zu Terminen
begleiten

… bei der Kommunikation mit den Trägern helfen

Was bedeutet
ombudschaftliche Beratung?

Wir sind die Ombudschaft MV -ein unabhängiges Projekt, das sich für die Rechte und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Wir arbeiten unparteiisch und vertraulich, kostenfrei und weisungsungebunden.

Sie sind bei uns richtig, wenn…

  • Rdas zuständige Jugendamt in Mecklenburg-Vorpommern verortet ist.
  • RSie oder die betroffene Person ein Problem mit einem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (z.B. Jugendamt) haben
  • Roder Sie oder die betroffene Person Probleme mit einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Erziehungsbeistand, Wohngruppe, Familienhilfe) haben.

Wir können Ihnen nicht helfen, wenn ein Konflikt oder Problem mit Bereichen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe besteht, zum Beispiel mit der Schule, Partnerschaftliche Konflikte oder mit dem Arbeitsamt.

Fragen und Antworten

Kostet die ombudschaftliche Beratung etwas?

Nein, es kostet Sie kein Geld, Kontakt zu uns aufzunehmen und sich zu Ihrem Konflikt beraten zu lassen. Unsere Arbeit ist kostenfrei für Sie.

Kann ich die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin wechseln lassen, wenn ich mit ihr nicht zurechtkomme?

Ein Wechsel ist möglich, aber nicht garantiert. Sie können den Wunsch äußern, sich an die Vorgesetzte wenden oder eine formelle Beschwerde einreichen. Das Jugendamt versucht meist, eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen, aber einen rechtlichen Anspruch auf einen Wechsel gibt es nicht.

Ich fühle mich als Mutter überfordert – kann das Jugendamt mir helfen?

Ja, das Jugendamt kann Sie unterstützen. Es bietet Beratung und verschiedene Hilfsangebote an, wenn Sie sich zeitweise überfordert fühlen oder Sorgen um die Entwicklung Ihrer Kinder haben. In einem Gespräch wird Ihr Bedarf ermittelt, und Sie können mitbestimmen, welche Hilfe am besten zu Ihnen passt.

Meine Tochter hat eine Vormundin, die mir mit einer Wegnahme droht. Darf sie das?

Die Vormundin hat zwar das Recht, über den Aufenthaltsort Ihrer Tochter zu entscheiden, aber nur, wenn es zu ihrem Wohl ist. Sie muss Sie und Ihre Tochter in wichtige Entscheidungen einbeziehen und darf nicht einfach drohen. Eine Wegnahme ist nur in akuten Gefahrensituationen möglich – dann entscheidet das Jugendamt, nicht die Vormundin. Auch mit einer Vormundin haben Sie weiterhin ein Umgangsrecht mit Ihrer Tochter. Das Familiengericht kann dieses Recht nur einschränken, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Mein Kind wurde in Obhut genommen, aber ich erfahre nichts. Welche Rechte habe ich?

„Das Jugendamt muss Sie unverzüglich über die Inobhutnahme informieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Sie haben das Recht, zu erfahren, wie es Ihrem Kind geht und wie die Hilfeplanung aussieht. Falls das Jugendamt Sie nicht informiert, können Sie sich an die Ombudsstelle, eine Rechtsberatung oder die Vorgesetzten der Sachbearbeiterin wenden.

Meine Jugendamtsmitarbeiterin sagt, dass sie die Hilfe erst mit einem Fachteam besprechen muss. Kann sie die Hilfe nicht allein bewilligen?

Normalerweise entscheidet nicht nur eine einzelne Fachkraft über die Hilfe, sondern das Jugendamt stimmt sich im Team ab, um die Qualität und Eignung der Hilfe zu sichern. Das nennt man „Fachteam“. Die endgültige Entscheidung kann dann von der Fachkraft allein oder gemeinsam im Team getroffen werden. Die wirtschaftliche Jugendhilfe wird nur beratend hinzugezogen, hat aber kein Mitspracherecht.

Wie erreichen Sie uns?

Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren. Die Beratungsstelle befindet sich in Neubrandenburg. Hier können Sie nach Terminabsprache gern persönlich mit uns sprechen. Alternativ können wir auch ein Beratungsgespräch per Videoanruf vereinbaren. (Absatz) Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie unabhänig, kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Besuch Sie uns vor Ort:

Turmstraße 29
17033 Neubrandenburg

Rufen Sie uns an:

Ricarda Laukat: 0395 77822720
Nadine Krutki: 0395 77822721

Schreib Sie uns:

per Mail oder im Kontaktformular
info@ombudschaft-mv.de

Erfahren Sie mehr über unsere tägliche Arbeit!

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