Wie könnt ihr mir helfen?
Wir hören dir zu und nehmen deine Sorgen ernst
Wir beraten dich über deine Möglichkeiten
Wir helfen dir mit Formularen
Wir vermitteln dir Ansprechpartner
Wir vermitteln zwischen dir und der Einrichtung
Wir sind an deiner Seite in Gesprächen
Ich bin bei euch richtig, wenn …
- Rmein zuständiges Jugendamt in Mecklenburg-Vorpommern ist.
- Rich ein Problem mit einem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (z.B. Jugendamt) habe
- Roder ich ein Problem mit einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Erziehungsbeistand, Wohngruppe, Familienhilfe) habe.
Wenn du dir unsicher bisst, ob du bei uns richtig bist, melde dich gerne bei uns und wir beraten dich.
Was bedeutet
ombudschaftliche Beratung?
Wir sind die Ombudschaft MV: ein unabhängiges Projekt, das sich für die Rechte und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Also für dich! Wir helfen Allen fair, sagen nichts weiter, nehmen kein Geld dafür und niemand darf uns sagen, was wir tun sollen.
Fragen und Antworten
Kostet die ombudschaftliche Beratung etwas?
Nein, es kostet dich kein Geld, Kontakt zu uns aufzunehmen und dich zu deinem Konflikt beraten zu lassen. Unsere Arbeit ist kostenfrei für dich.
Ich wohne in einer Wohngruppe und habe ein eigenes Einkommen. Muss ich 75 % davon abgeben?
Nein, das musst du nicht mehr! Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Kostenheranziehung mehr für junge Menschen in Wohngruppen. Früher war das anders: Bis zum 9. Juni 2021 durftest du maximal 75 % deines Einkommens abgeben, und zwischen dem 10. Juni 2021 und dem 31. Dezember 2022 waren es noch 25 %. Aber jetzt darfst du dein ganzes Geld behalten.
Es gibt nur noch eine kleine Ausnahme: Wenn du eine Ausbildung machst, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird, darfst du einen kleinen Teil behalten (z. B. 109 € oder 126 €). Aber auch das ist nicht viel.
Alles andere – wie Mini-Jobs, Ferienjobs oder Ehrenämter (z. B. FSJ) – darfst du komplett behalten. Du musst also nichts mehr abgeben – dein Geld gehört dir!
Meine Vormundin unterstützt mich nicht und lässt mich kaum mitreden. Was kann ich tun?
Deine Vormundin ist gesetzlich verpflichtet, dich zu unterstützen und Entscheidungen in deinem besten Interesse zu treffen. Sie muss dich regelmäßig treffen, deine Wünsche ernst nehmen und dich mit einbeziehen – besonders, je älter du wirst.
Wenn du das Gefühl hast, dass sie dich nicht hört oder unfair behandelt, kannst du:
- Nachfragen, warum sie eine Entscheidung trifft.
- Eine vertraute Person(z. B. aus deiner Wohngruppe, Pflegefamilie oder vom Jugendamt) mitnehmen oder um Hilfe bitten.
- Eine Ombudsstellekontaktieren – die berät dich kostenlos und unabhängig.
- Ab 14 Jahrenkannst du dich beim Familiengericht Wenn die Vormundin wirklich gegen deine Interessen handelt, kann das Gericht sie absetzen und eine neue bestellen.
Deine Vormundin muss immer in deinem besten Interesse handeln – wenn sie das nicht tut, hast du das Recht, dich zu wehren!
Ich will mich in Obhut nehmen lassen, aber nicht in meiner Stadt, sondern woanders. Darf ich das?
Ja, du kannst dich an jedes Jugendamt wenden – egal wo. Sobald du darum bittest, muss das Jugendamt, bei dem du gerade bist, dich sofort in Obhut nehmen, um dich zu schützen. Später übernimmt dann dein eigentlich zuständiges Jugendamt, also das in deiner Heimatstadt oder bei deinen Eltern.
In unserer Wohngruppe wurden die Zimmertüren ausgebaut, weil wir uns nicht an Regeln gehalten haben. Ist das erlaubt?
Nein, das ist nicht zulässig. Dein Zimmer ist dein privater Rückzugsort und steht unter besonderem Schutz. Dass Betreuer:innen einfach ohne anzuklopfen eintreten, ist schon problematisch – aber Türen komplett auszubauen, ist ein schwerer Eingriff in deine Privatsphäre.
Am besten sprichst du mit den anderen in der Gruppe und mit den Betreuer:innen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Falls das nicht klappt, gibt es verschiedene Anlaufstellen:
- Eine Beschwerdestellein der Einrichtung
- Eine Ombudsstelle
- Die Heimaufsichtbeim Landesjugendamt (§ 46 SGB VIII)
Die Heimaufsicht kann überprüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war, und fordern, dass die Türen wieder eingebaut werden. Sie hilft auch dabei, faire Gruppenregeln zu entwickeln. Du hast das Recht auf Privatsphäre – lass dich nicht einschüchtern!
Kontaktiere uns und wir helfen dir mit deinem Problem!
Du kannst uns gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben. Das geht ganz einfach über das Kontaktformular unten auf der Seite. Unsere Beratungsstelle ist in Neubrandenburg. Wir können aber auch woanders miteinander sprechen. Wenn du von weiter weg kommst oder das nicht möchtest, können wir auch gerne einen Videoanruf machen.
Besuch uns vor Ort:
Turmstraße 29
17033 Neubrandenburg
Ruf uns an:
Nadine Krutki: 0395 77822721
Schreib uns:
per Mail oder im Kontaktformular
info@ombudschaft-mv.de
Erfahre mehr über unsere tägliche Arbeit!
Fehler: Kein Feed mit der ID 2 gefunden.
Bitte geh zur Instagram-Feed-Einstellungsseite, um einen Feed zu erstellen.